Ihre Steuerkanzlei in Berlin-Halensee

Impressum

Berufshaftpflichtversicherung

 

Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der VSW - Die Versicherergemeinschaft für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Dotzheimer Straße 23 in 65185 Wiesbaden.

VSW ist eine Gemeinschaft der Allianz Versicherungs-AG (42 %), der AXA Versicherung AG (34 %) sowie der ERGO Versicherung AG (24 %). Weitere Einzelheiten sind unter V-S-W.de abrufbar.


Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Dienstleistungen zumindest in den Mitgliedländern der Europäischen Union und genügt mindestens den Anforderungen des § 67 Steuerbratungsgesetz, §§ 51 ff. Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften.

Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung und Telemediengesetz

 

Dipl.-oec. Torsten Röding
Steuerberater (BRD)

 

Kurfürstendamm 146
10709 Berlin-Halensee

 

Kanzlei@Roeding.Berlin
Tel.: +49/30/890959-80
Fax. +49/30/890959-81

 

Steuerberaterkammer Berlin
www.BStBK.de
www.DSTV.de/Archiv/Vorschriften.html
StBerG, DVStB, BOStB, StBVV

 

Die Steuerberaterkammer Berlin ist gem. § 76 Abs. 2 Nr. 3 StBerG für die

Berufsaufsicht und ggf. Streitschlichtung zuständig.

 

DE 190493100

 

Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB) für Steuerberater und Steuerberatungsgesellschaften

 

Amtsgericht Charlottenburg

 

Die Gebühren, Vergütungen, Honorare richten sich nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung i.V.m. §§ 611 und 612 BGB.

Allgemeine Auftragsbedingungen

Stand: Juli 2016 


Die folgenden AAB gelten für Verträge zwischen zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen Befugten – im Nachfolgenden auch „Berater“ genannt – und ihrem Auftraggeber – im Nachfolgenden auch „Mandant“ genannt –, sowie für Ansprüche Dritter aus dem Steuerberatungsvertrag, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich ver¬einbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Die nachfolgenden AAB gelten insbesondere für das steuerliche Betreuungsverhältnis zwischen
Steuerberater Dipl.-oec. Torsten Röding und . 

1 Auftragsumfang 

(1) Für den Umfang der vom Berater zu erbringenden Leistungen ist der schriftlich oder mündlich erteilte Auftrag maßgebend. 

(2) Sofern ausländisches Recht zu berücksichtigen ist, bedarf dies der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. 

(3) Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durchgeführt. 

(4) Kann der Berater den Mandanten zwecks Abstimmung über die Einlegung von Rechtsmitteln bzw. Rechtsbehelfen nicht erreichen, ist der Berater befugt und verpflichtet, fristwahrende Handlungen vorzunehmen. 

(5) Der Berater wird die vom Mandanten übermittelten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben und Belege, als richtig zu Grunde legen. Sofern der Berater Unrichtigkeiten oder Widersprüche feststellt, ist er verpflichtet, den Mandanten darauf hinzuweisen. Im Übrigen besteht keine Pflicht des Beraters, ihm bei Gelegenheit bekannt gewordene Sachverhalte auf ihre steuerliche Relevanz hin zu überprüfen. 

(6) Die Überprüfung überlassener Unterlagen und Belege, insbesondere Buchführung und Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, auf Vollständigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit obliegt dem Berater nur, wenn dies geson¬dert schriftlich vereinbart ist. 

(7) Der Berater ist nicht verpflichtet, den Mandanten auf Änderungen der Rechtslage oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen, wenn die berufliche Äußerung abschließend erfolgt ist. 

(8) Eine Offenlegung nach § 325 HGB im elektronischen Bundesanzeiger obliegt ausschließlich dem Mandanten, sofern nicht eine gesonderte Beauftragung schriftlich erfolgt ist. 

2 Pflichten des Mandanten 

(1) Der Mandant ist verpflichtet mitzuwirken, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Er hat insbesondere dem Berater unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen und erforderlichen Unterlagen und Informationen vollständig und rechtzeitig zu übergeben. Hierzu gehört auch die schriftliche Einwilligungserklärung nach § 4a Abs.1 BDSG. Bei Zusammenveranlagung sind die Einwilligungserklärungen beider Eheleute vorzulegen. Die Unterlagen sind so rechtzeitig zu übergeben, dass dem Berater noch eine angemessene Zeit für die Bearbeitung verbleibt. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung des Beraters über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. 

(2) Der Mandant hat alle schriftlichen, mündlichen oder elektronisch übermittelten Mitteilungen des Beraters zur Kenntnis zu nehmen. In der Art der Übermittlung ist der Berater grundsätzlich frei. Sollte der Mandant Fragen zu den Mitteilungen haben oder deren Relevanz nicht nachvollziehen können, hat er unverzüglich mit dem Berater Rücksprache zu nehmen. 

(3) Der Mandant wird alles unterlassen, was auf die Unabhängigkeit des Beraters oder seiner Erfüllungsgehilfen Einfluss nehmen könnte. 

(4) Der Mandant wird Arbeitsergebnisse des Beraters nur mit dessen schriftlicher Einwilligung Dritten zugänglich machen, soweit sich diese Einwilligung nicht bereits aus dem Auftragsinhalt ergibt. Er wird auch die Urheberrechte des Beraters beachten. 
Setzt der Berater im räumlichen Bereich des Mandanten Hard- und Software ein – wozu er befugt ist –, hat der Mandant den diesbezüglichen Anweisungen des Beraters im Hinblick auf die Bedienung, Nutzung und Beachtung von Rechten Dritter uneingeschränkt Folge zu leisten. Nach Vertragsbeendigung ist die übergebene Hard- und Software herauszugeben. Die Herausgabe erfolgt am Sitz des Beraters. Sicherungskopien von Programmen und Daten sind endgültig zu löschen. Der Mandant ist nach Vertragsbeendigung zur weiteren Nutzung der Hard- und Software zur Vermeidung schwerwiegender Nachteile – unter Beachtung der Anweisungen des Beraters – berechtigt, wenn der Nutzungszeitraum unter Vereinbarung einer angemessenen Vergütung festgelegt wird. 

(5) Der Mandant wird für die Einlegung von Rechtsbehelfen aller Art und seine Vertretung vor Behörden und Gerichten dem Berater einen gesonderten Auftrag und eine gesonderte schriftliche Vollmacht erteilen. Insbesondere der Auftrag zur Klageerhebung ist nur wirksam, wenn diesem eine schriftliche Prozessvollmacht beigefügt ist. 

(6) Nach Beendigung des Steuerberatungsvertrags hat der Mandant die Unterlagen beim Berater abzuholen. 

3 Unterlassene Mitwirkung und anderer Verzug des Mandanten 

Unterlässt der Mandant eine ihm nach § 2 oder sonstige obliegende Mitwirkung oder nimmt er die vom Berater ange¬botene Leistung nicht ab, ist der Berater berechtigt, eine angemessene Frist zur Vornahme der Mitwirkungshandlung bzw. zur Abnahme der Leistung mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrags nach Ablauf der Frist ablehnt. Der Berater kann nach erfolglosem Ablauf der durch ihn gesetzten Frist den Vertrag fristlos kündigen (vgl. § 11 Abs. 2 dieser Auftragsbedingungen i. V. m. § 626 BGB). Hiervon unberührt bleibt der Anspruch des Beraters auf Ersatz der ihm durch Verzug oder unterlassene Mitwirkung des Mandanten entstandenen Mehraufwendungen und des verursachten Schadens. Dies gilt auch dann, wenn der Berater von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 

4 Mitwirkung Dritter 

(1) Der Berater ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter, Daten verarbeitende Unternehmen und fachkun¬dige Dritte hinzuzuziehen. Aus diesem Grund hat der Mandant dem Berater schriftliche Einwilligungserklärungen gemäß § 4a Abs.1 BDSG – soweit erforderlich – zur Verfügung zu stellen. Der Berater wird bei der Hinzuziehung fachkundiger Dritter und Daten verarbeitender Unternehmen dafür sorgen, dass diese entsprechend § 5 zur Ver¬schwiegenheit verpflichtet sind. 

(2) Der Berater ist berechtigt, im Fall der Bestellung von Vertretern (§ 69 StBerG) oder Praxistreuhändern (§ 71 StBerG) diesen Einsicht in die Handakten im Sinne des § 66 Abs. 2 StBerG zu gewähren. 

5 Pflicht zur Verschwiegenheit 

(1) Der Berater ist verpflichtet, nach Maßgabe der Gesetze über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Diese Verschwiegenheitspflicht obliegt ihm auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Dies gilt im gleichen Umfang für die Mitarbeiter des Beraters. 

(2) Die Pflicht zur Verschwiegenheit besteht nicht, sofern die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Beraters erforderlich ist. Der Berater ist insbesondere insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung in einem Versicherungsfall verpflichtet ist. 

(3) Der Berater darf nur mit Einwilligung des Mandanten Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Unterlagen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten übergeben. 

(4) Die gesetzlichen Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte nach § 102 AO, § 53 StPO, § 383 ZPO bleiben unbe¬rührt. 

(5) Die Pflicht zur Verschwiegenheit entfällt, sofern der Mandant den Berater schriftlich davon entbindet. Der Berater ist befugt, im Fall der Umwandlung seines Unternehmens, der Aufnahme Dritter als Gesellschafter oder einer vollstän¬digen oder teilweisen Veräußerung seines Unternehmens an Dritte, dem neuen Gesellschafter, Unternehmer oder Unternehmensnachfolger sämtliche der Geheimhaltung unterliegenden Unterlagen und Informationen zu offenbaren. Die Pflicht zur Verschwiegenheit entfällt auch dann, sofern und soweit dies zur Durchführung einer Zertifizierung des Beraters erforderlich ist und der Zertifizierende über seine Verschwiegenheitspflicht belehrt wurde. Der Mandant ist jederzeit befugt, das vorstehende Einverständnis zu widerrufen oder aber sich vom Vertrag zu lösen. Diese Einwilligung umfasst nicht ein Einverständnis Dritter (z. B. Kinder, Ehegatte). 

(6) Der Berater hat bei der Versendung von Schriftstücken jeder Art auf Papier oder in elektronischer Form die Pflicht zur Verschwiegenheit zu beachten. Auf Seiten des Mandanten sorgt dieser für die Verschwiegenheit beim Empfang der Schriftstücke in jeder Art, insbesondere im Fax- und E-Mail-Verkehr. 

(7) Der Berater ist grundsätzlich nicht berechtigt, gegenüber dem Mandanten bestehende Honorarforderungen an Dritte abzutreten. 

6 Beseitigung von Mängeln 

(1) Der Mandant hat gegen den Berater einen Anspruch auf die Beseitigung etwaiger Mängel. Er hat dem Berater inner¬halb einer angemessenen Frist Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Handelt es sich um einen Dienstvertrag im Sinne der §§ 611, 675 BGB, kann der Mandant das Recht auf Nachbesserung ablehnen, wenn der Vertrag bereits beendet war und der Mangel erst im Nachhinein festgestellt wurde. 

(2) Werden die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt oder wird die Mängelbeseitigung durch den Berater abgelehnt, kann der Mandant auf Kosten des Beraters die Mängel durch eine andere zur Steuerberatung berechtigte Person beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Der Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel ist unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Er verjährt nach den gesetzlichen Bestimmungen. 

(3) Offenbare Unrichtigkeiten – insbesondere Schreib- und Rechenfehler – können vom Berater jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Für die Beseitigung sonstiger Mängel Dritten gegenüber bedarf der Berater der Einwilligung des Mandanten. Dies gilt nicht, wenn berechtigte Interessen des Beraters den Interessen des Mandanten vorgehen. 

7 Haftung 

(1) Der Berater haftet für eigenes Verschulden sowie für das Verschulden seiner Mitarbeiter. Er haftet nicht für das Verschulden fachkundiger Dritter (z. B. Rechtsanwalt), die vom Mandanten im eigenen Namen beauftragt wurden. 

(2) Die Haftung des Beraters für einen nach Abs. 1 fahrlässig verursachten Schaden wird auf 1.000.000 € begrenzt. 

(3) Sofern im Einzelfall von der vorstehenden Haftungsregelung abgewichen werden soll (insbesondere von der Haftung auf einen geringeren als den in Abs. 2 genannten Betrag) bedarf es einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung, die dem Mandanten zusammen mit diesen AAB bei Vertragsschluss ausgehändigt wird. 

(4) Dritten gegenüber haftet der Berater nur nach den Abs. 1 bis 3, soweit diese in den Schutzbereich des Vertrags ein¬bezogen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn die Arbeitsergebnisse des Beraters (sämtliche Äußerungen, Berichte, Gutachten usw.), die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, ohne die schriftliche Zustimmung des Beraters weitergegeben werden (vgl. § 2 Abs. 4), es sei denn, dass sich die Einwilligung des Beraters zur Weitergabe bereits aus dem Auftrag ergibt. 

(5) Von jeder Haftungsbegrenzung ausgenommen sind solche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. 

8 Verjährung 

Der Anspruch des Mandanten auf Schadensersatz verjährt grundsätzlich in drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Mandant von Umständen, die den Anspruch begrün¬den, sowie von der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis oder die grob fahrlässige Unkenntnis des Mandanten tritt Verjährung in fünf Jahren von Entstehung des Schadensersatzanspruches an oder ohne Rücksicht auf die Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von dem Schaden in zehn Jahren ein, beginnend mit der Handlung der Pflichtverletzung oder dem sonstigen den Schaden auslösenden Ereignis. Maßgeblich ist die jeweils früher endende Frist. 

9 Vergütung 

(1) Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Beraters für seine Tätigkeit bemisst sich nach der jeweils ma߬geblichen Steuerberatervergütungsverordnung. Dies gilt nicht, sofern die Parteien eine gesonderte Vergütung schrift¬lich vereinbart haben (z. B. Beratungspauschale). 

(2) Sieht die Steuerberatervergütungsverordnung keine Regelung vor und haben die Parteien nichts gesondert verein¬bart, steht dem Berater die übliche Vergütung gemäß §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB zu. 

(3) Der Berater ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuss für bereits entstandene oder voraussichtlich entstehende Honorare und Auslagen zu fordern. Der Berater ist für den Fall, dass der Vorschuss nicht oder nicht rechtzeitig ein¬geht, berechtigt, seine Tätigkeit einzustellen. Von der beabsichtigten Einstellung der Tätigkeit ist der Mandant früh¬zeitig zu informieren. Hierbei ist der Mandant auf die Nachteile aus der Einstellung der Tätigkeit hinzuweisen. Über die Einstellung der Tätigkeit selbst ist der Mandant gesondert zu informieren. 

(4) Der Berater kann die Herausgabe seiner Ergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Forderungen – insbesondere Gebühren und Auslagen – befriedigt ist. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Zurückbehaltung nach den Umständen des Einzelfalls – insbesondere bei verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge – gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstoßen würde. Der Mandant ist berechtigt, einen angemessenen Teil der Vergütung zurückzubehalten, bis berechtigterweise geltend gemachte Mängel durch den Berater beseitigt wurden. 

(5) Eine Aufrechnung des Mandanten mit dem Vergütungsanspruch des Beraters ist ausgeschlossen, es sei denn, dass unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen zur Aufrechnung gestellt werden.

(6) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann. (§4 Abs. 4 StBVV) 

10 Aufbewahrung von Unterlagen 

(1) Der Berater hat die Handakten für eine Dauer von zehn Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt vor Ablauf von zehn Jahren, wenn der Berater den Mandanten schriftlich aufgefordert hat, die Handakten in Empfang zu nehmen und der Mandant nicht binnen sechs Monaten nach Erhalt des Aufforderungsschreibens diesem nachgekommen ist. 

(2) Sämtliche Unterlagen sind unter Beachtung des Datenschutzes zu verwahren. Sofern die Unterlagen durch den Berater entsorgt werden, hat dies unter Beachtung des Datenschutzes zu erfolgen. 

(3) Handakten im Sinne dieser Vorschrift sind alle Schriftstücke, die der Berater aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Mandanten oder für diesen erhalten hat. Dies gilt nicht für die Korrespondenz zwischen Berater und Mandanten und für Schriftstücke, die der Mandant bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat. Entsprechendes gilt für zu internen Zwecken gefertigte Arbeitspapiere. 

(4) Der Berater hat auf Anforderung des Mandanten, spätestens nach Beendigung des Beratungsvertrags, die Handakten innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Er hat jedoch das Recht, vor Herausgabe der Unterlagen an den Mandanten Abschriften oder Fotokopien zu fertigen. Das Zurückbehaltungsrecht nach § 9 Abs. 4 bleibt hiervon unberührt. 

11 Vertragsbeendigung 

(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung des Vertrags, Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder Kündigung. Er endet nicht durch Tod oder Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Mandanten. Er endet ebenso nicht, im Fall der Beratung einer Gesellschaft, durch deren Auflösung. 

(2) Ein auf unbestimmte Zeit geschlossener Vertrag kann unter den Voraussetzungen der §§ 611, 675 BGB von jedem Vertragspartner nach Maßgabe der §§ 626 ff. BGB gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Sofern hiervon abgewichen werden soll, bedarf dies einer schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Diese ist gesondert zu erstellen und soll dem Mandanten bei Vertragsschluss mit den AAB ausgehändigt werden. 

(3) Im Fall der Kündigung des Vertrags durch den Berater hat dieser zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Mandanten noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungen). Insoweit wirkt die Haftung des Beraters über das beendete Mandatsverhältnis hinaus fort. 

(4) Der Berater hat dem Mandanten bei Vertragsbeendigung alles, was er zur Ausführung des Auftrags erhalten hat oder erhält und was er aus der Geschäftsbesorgung erlangte oder erlangt, herauszugeben. Dem Mandanten obliegt es, sämtliche herauszugebenden Unterlagen bei dem Berater abzuholen. Außerdem ist der Berater verpflichtet, dem Mandanten ggf. erhaltene Nachrichten und Informationen zu geben, auf Verlangen über den Stand einer Angelegenheit, die aus dem Vertragsverhältnis resultiert, Auskunft zu erteilen und Rechenschaft abzulegen. 

12 Vergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung 

Endet der Vertrag vor seiner vollständigen Erfüllung, so richtet sich der Vergütungsanspruch des Beraters nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf dies einer gesondert zu erstel¬lenden schriftlichen Vereinbarung, die dem Mandanten zusammen mit diesen AAB bei Vertragsabschluss auszuhändi¬gen ist. Kündigt der Berater den Vertrag fristlos, bleibt sein Anspruch auf Ersatz der ihm auf Grund der fristlosen Kündigung (z. B. wegen Verzugs oder unterlassener Mitwirkung des Mandanten) entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens unberührt. Dies gilt auch dann, wenn der Berater von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 

13 Schriftformerfordernis 

Schriftliche oder mündliche Nebenabreden zu dem Beratungsvertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses. 

14 Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort 

(1) Für den Auftrag, die Auftragsdurchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche der Vertragsparteien gilt aus¬schließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

(2) Erfüllungsort ist der Wohnsitz des Mandanten, wenn er nicht Kaufmann im Sinne des HGB ist. Im Übrigen ist der Sitz des Beraters der Erfüllungsort. 

15 Gerichtsstand 

Gerichtsstand ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Beraters, wenn der Mandant Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Unabhängig davon ist der Berater berechtigt, den Mandanten an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. 

16 Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne AAB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die anderen Bestimmungen wirksam. 


Datenschutzerklärung


1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen


Diese Datenschutzerklärung informiert über die Verarbeitung personenbezogener Daten auf
der Kanzleiwebseite des StB Torsten Röding, Kurfürstendamm 146, 10709 Berlin.

 

Der Datenschutzverantwortliche der Kanzlei ist unter der vorstehenden Kanzleianschrift und
unter Kanzlei@Roeding.info erreichbar.

 

 

2. Umfang und Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten

 

2.1 Aufruf der Webseite

 

Beim Aufruf der Webseite Roeding.Berlin werden durch den Internet-Browser, den der Besucher
verwendet, automatisch Daten an den Server dieser Webseite gesendet und zeitlich
begrenzt in einer Protokolldatei (Logfile) gespeichert. Bis zur automatischen Löschung werden
nachstehende Daten ohne weitere Eingabe des Besuchers gespeichert:


   - IP-Adresse des Endgeräts des Besuchers,
   - Datum und Uhrzeit des Zugriffs durch den Besucher,
   - Name und URL der vom Besucher aufgerufenen Seite,
   - Webseite, von der aus der Besucher auf die Kanzleiwebseite gelangt (sog. Referrer-URL),
   - Browser und Betriebssystem des Endgeräts des Besuchers sowie der Name des vom
     Besucher verwendeten Access-Providers.


Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f
DSGVO gerechtfertigt. Die Kanzlei hat ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung
zu dem Zweck,


   - die Verbindung zur Webseite der Kanzlei zügig aufzubauen,
   - eine nutzerfreundliche Anwendung der Webseite zu ermöglichen,
   - die Sicherheit und Stabilität der Systeme zu erkennen und zu gewährleisten und
   - die Administration der Webseite zu erleichtern und zu verbessern.


Die Verarbeitung erfolgt ausdrücklich nicht zu dem Zweck, Erkenntnisse über die Person des
Besuchers der Webseite zu gewinnen.

 


2.2 Kontaktformular


Besucher können über ein Online-Kontaktformular auf der Webseite Nachrichten an die
Kanzlei übermitteln. Um eine Antwort empfangen zu können, ist zumindest die Angabe einer
gültigen E-Mail-Adresse erforderlich. Alle weiteren Angaben kann die anfragende Person
freiwillig geben. Mit Absenden der Nachricht über das Kontaktformular willigt der Besucher in
die Verarbeitung der übermittelten personenbezogenen Daten ein. Die Datenverarbeitung
erfolgt ausschließlich zu dem Zweck der Abwicklung und Beantwortung von Anfragen überdas

Kontaktformular. Dies geschieht auf Basis der freiwillig erteilten Einwilligung gem.

Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO. Die für die Benutzung des Kontaktformulars erhobenen
personenbezogenen Daten werden automatisch gelöscht, sobald die Anfrage erledigt ist und
keine Gründe für eine weitere Aufbewahrung gegeben sind (z. B. anschließende Beauftragung
meiner Kanzlei).

 


2.3 Newsletter

 

Mit der Anmeldung zum Newsletterbezug erklärt sich der Besucher ausdrücklich mit der Verarbeitung
der übermittelten personenbezogenen Daten einverstanden. Für die Anmeldung
zum Bezug der Newsletter braucht lediglich eine E-Mail-Adresse des Besuchers eingetragen zu
werden. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Besuchers
zum Zwecke der Versendung von Newslettern ist die Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1
Satz 1 Buchst. a DSGVO.

 

Der Besucher kann sich jederzeit vom Empfang zukünftiger Newsletter abmelden. Dies kann
über eine entsprechende Nachricht per E-Mail an Info@Roeding.info erfolgen.

 


3. Weitergabe von Daten

 

Personenbezogene Daten werden an Dritte übermittelt, wenn


   - nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a DSGVO durch die betroffene Person ausdrücklich
     dazu eingewilligt wurde,
   - die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung
     oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme
     besteht, dass die betroffene Person ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse
     an der Nichtweitergabe ihrer Daten hat,
   - für die Datenübermittlung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c DSGVO eine gesetzliche
     Verpflichtung besteht, und/oder
   - dies nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b DSGVO für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses
     mit der betroffenen Person erforderlich ist.

 

In anderen Fällen werden personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergegeben.

 

 

4. Cookies

 

Auf der Webseite werden sog. Cookies eingesetzt. Das sind Datenpakete, die zwischen dem
Server der Kanzleiwebseite und dem Browser des Besuchers ausgetauscht werden. Diese
werden beim Besuch der Webseite von den jeweils verwendeten Geräten (PC, Notebook,
Tablet, Smartphone etc.) gespeichert. Cookies können insoweit keine Schäden auf den verwendeten
Geräten anrichten. Insbesondere enthalten sie keine Viren oder sonstige Schadsoftware.
In den Cookies werden Informationen abgelegt, die sich jeweils im Zusammenhang
mit dem spezifisch eingesetzten Endgerät ergeben. Die Kanzlei kann damit keinesfalls unmittelbar
Kenntnis von der Identität des Besuchers der Webseite erhalten.

 

Cookies werden nach den Grundeinstellungen der Browser größtenteils akzeptiert. Die
Browsereinstellungen können so eingerichtet werden, dass Cookies entweder auf den verwendeten
Geräten nicht akzeptiert werden, oder dass jeweils ein besonderer Hinweis erfolgt,
bevor ein neuer Cookie angelegt wird. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Deaktivierung
von Cookies dazu führen kann, dass nicht alle Funktionen der Webseite bestmöglich
genutzt werden können.

 

Der Einsatz von Cookies dient dazu, die Nutzung des Webangebots der Kanzlei komfortabler
zu gestalten. So kann beispielsweise anhand von Session-Cookies nachvollzogen werden,
ob der Besucher einzelne Seiten der Webseite bereits besucht hat. Nach Verlassen der
Webseite werden diese Session-Cookies automatisch gelöscht.

 

Zur Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit werden temporäre Cookies eingesetzt. Sie
werden für einen vorübergehenden Zeitraum auf dem Gerät des Besuchers gespeichert. Bei
erneutem Besuch der Webseite wird automatisch erkannt, dass der Besucher die Seite bereits
zu einem früheren Zeitpunkt aufgerufen hat und welche Eingaben und Einstellungen
dabei vorgenommen wurden, um diese nicht wiederholen zu müssen.

 

Der Einsatz von Cookies erfolgt außerdem, um die Aufrufe der Webseite zu statistischen
Zwecken und zum Zwecke der Verbesserung des Angebotes zu analysieren. Diese Cookies
ermöglichen es, bei einem erneuten Besuch automatisch zu erkennen, dass die Webseite
bereits zuvor vom Besucher aufgerufen wurde. Hier erfolgt nach einer jeweils festgelegten
Zeit eine automatische Löschung der Cookies.

 

Die durch Cookies verarbeiteten Daten sind für die o. g. Zwecke zur Wahrung der berechtigten
Interessen der Kanzlei nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO gerechtfertigt.

 

 

5. Analyse-Dienste für Webseiten, Tracking

 

Auf der Webseite wird der Webseiten-Analysedienst von Google Analytics eingesetzt.

 

Rechtsgrundlage für die Verwendung der Analyse-Tools ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f
DSGVO. Die Webseitenanalyse liegt im berechtigten Interesse der Kanzlei und dient der
statistischen Erfassung der Seitennutzung zur fortlaufenden Verbesserung der Kanzleiwebseite
und des Angebots der Dienstleistungen.

 

 

6. Plugins sozialer Netzwerke (Social Plugins)

 

Auf der Kanzleiwebseite sind derzeit keine Plugins sozialer Netzwerke eingebunden.

 

Rechtsgrundlage für den Einsatz von Social Plugins ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. f
DSGVO. Ein berechtigtes Interesse der Kanzlei und Zweck des Einsatzes von Plugins sozialer
Netzwerke ist es, das Angebot einem breiten Publikum gegenüber bekanntzumachen. Die
sozialen Netzwerke sind für den datenschutzkonformen Umgang mit den Daten ihrer Nutzer
verantwortlich.

 

 

7. Ihre Rechte als betroffene Person

 

Soweit Ihre personenbezogenen Daten anlässlich des Besuchs meiner Webseite verarbeitet
werden, stehen Ihnen als „betroffene Person“ im Sinne der DSGVO folgende Rechte zu:

 

 

7.1 Auskunft

 

Sie können von mir Auskunft darüber verlangen, ob personenbezogene Daten von Ihnen bei
mir verarbeitet werden. Kein Auskunftsrecht besteht, wenn die Erteilung der begehrten Informationen
gegen die Verschwiegenheitspflicht gem. § 57 StBerG verstoßen würde oder die
Informationen aus sonstigen Gründen, insbesondere wegen eines überwiegenden berechtigten
Interesses eines Dritten, geheim gehalten werden müssen. Hiervon abweichend kann
eine Pflicht zur Erteilung der Auskunft bestehen, wenn insbesondere unter Berücksichtigung
drohender Schäden Ihre Interessen gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse überwiegen.
Das Auskunftsrecht ist ferner ausgeschlossen, wenn die Daten nur deshalb gespeichert sind,
weil sie aufgrund gesetzlicher oder satzungsmäßiger Aufbewahrungsfristen nicht gelöscht
werden dürfen oder ausschließlich Zwecken der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle
dienen, sofern die Auskunftserteilung einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern
würde und die Verarbeitung zu anderen Zwecken durch geeignete technische und organisatorische
Maßnahmen ausgeschlossen ist.

 

Sofern in Ihrem Fall das Auskunftsrecht nicht ausgeschlossen ist und Ihre personenbezogenen

Daten von mir verarbeitet werden, können Sie Auskunft über folgende Informationen verlangen:

 

   - Zwecke der Verarbeitung,
   - Kategorien der von Ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten,
   - Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre personenbezogenen
     Daten offen gelegt werden, insbesondere bei Empfängern in Drittländern,
   - falls möglich die geplante Dauer, für die Ihre personenbezogenen Daten gespeichert
     werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer,
   - das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung oder Einschränkung der
     Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder eines Widerspruchsrechts
     gegen diese Verarbeitung,
   - das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz,

   - sofern die personenbezogenen Daten nicht bei Ihnen als betroffene Person erhoben
     worden sind, die verfügbaren Informationen über die Datenherkunft,
   - ggf. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling
     und aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und
     angestrebten Auswirkungen automatisierter Entscheidungsfindungen,
   - ggf. im Fall der Übermittlung an Empfänger in Drittländern, sofern kein Beschluss der
     EU-Kommission über die Angemessenheit des Schutzniveaus nach Art. 45 Abs. 3
     DSGVO vorliegt, Informationen darüber, welche geeigneten Garantien gem. Art. 46
     Abs. 2 DSGVO zum Schutze der personenbezogenen Daten vorgesehen sind.

 

 

7.2 Berichtigung und Vervollständigung

 

Sofern Sie feststellen, dass uns unrichtige personenbezogene Daten von Ihnen vorliegen,
können Sie die unverzügliche Berichtigung dieser unrichtigen Daten verlangen. Bei unvollständigen, Sie betreffenden personenbezogenen Daten, können sie die Vervollständigung
verlangen.

 

 

7.3 Löschung

 

Sie haben ein Recht auf Löschung („Recht auf Vergessen werden“), sofern die Verarbeitung
nicht zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, des Rechts auf Information
oder zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die
im öffentlichen Interesse liegt, erforderlich ist und einer der nachstehenden Gründe zutrifft:

 

   - Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie verarbeitet wurden, nicht
     mehr notwendig.
   - Die Rechtfertigungsgrundlage für die Verarbeitung war ausschließlich Ihre Einwilligung,
     welche Sie widerrufen haben.
   - Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten eingelegt,
     die öffentlich gemacht wurden.
   - Sie haben Widerspruch gegen die Verarbeitung nicht öffentlich gemachter personenbezogener
     Daten eingelegt und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die
     Verarbeitung vor.
   - Ihre personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
   - Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung
     erforderlich.


Kein Anspruch auf Löschung besteht, wenn die Löschung im Falle rechtmäßiger nicht automatisierter
Datenverarbeitung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit
unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich und Ihr Interesse an der Löschung gering ist. In
diesem Fall tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung.

 

 

7.4 Einschränkung der Verarbeitung


Sie können die Einschränkung der Verarbeitung verlangen, wenn einer der nachstehenden
Gründe zutrifft:


   - Sie bestreiten die Richtigkeit der personenbezogenen Daten. Die Einschränkung kann in
     diesem Fall für die Dauer verlangt werden, die es ermöglicht, die Richtigkeit der Daten
     zu überprüfen.
   - Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und Sie verlangen statt Löschung die Einschränkung
     der Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten.
   - Ihre personenbezogenen Daten werden nicht länger für die Zwecke der Verarbeitung
     benötigt, die Sie jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
     benötigen.
   - Sie haben Widerspruch gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt. Die Einschränkung der
     Verarbeitung kann solange verlangt werden, wie noch nicht feststeht, ob meine berechtigten
     Gründe gegenüber Ihren Gründen überwiegen.

 

Einschränkung der Verarbeitung bedeutet, dass die personenbezogenen Daten nur mit Ihrer
Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus

Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses verarbeitet werden. Bevor die Einschränkung
aufgehoben werden, besteht die Pflicht, Sie darüber zu unterrichten.

 


7.5 Datenübertragbarkeit

 

Sie haben ein Recht auf Datenübertragbarkeit, sofern die Verarbeitung auf Ihrer Einwilligung
(Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a oder Art. 9 Abs. 2 Buchst. a DSGVO) oder auf einem Vertrag
beruht, dessen Vertragspartei Sie sind und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren
erfolgt. Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet in diesem Fall folgende Rechte,
sofern hierdurch nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden:
Sie können verlangen, die personenbezogenen Daten, die Sie bereit gestellt haben, in einem
strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie haben das Recht,
diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung zu übermitteln. Soweit
technisch machbar, können Sie verlangen, dass Ihre personenbezogenen Daten direkt an
einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden.

 

 

7.6 Widerspruch

 

Sofern die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DSGVO (Wahrnehmung einer
Aufgabe im öffentlichen Interesse oder in Ausübung öffentlicher Gewalt) oder auf Art. 6
Abs. 1 Satz 1 Buchst. f DSGVO (berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten)
beruht, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben,
jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten
Widerspruch einzulegen. Das gilt auch für ein auf Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e oder
Buchst. f DSGVO gestütztes Profiling. Nach Ausübung des Widerspruchsrechts werden Ihre
personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeitet, es sei denn, es können zwingende
schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung vorliegen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten
überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung
von Rechtsansprüchen.


Sie können jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen
Daten zu Zwecken der Direktwerbung einlegen. Das gilt auch für ein Profiling, das
mit einer solchen Direktwerbung in Verbindung steht. Nach Ausübung dieses Widerspruchsrechts
werden die betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für Zwecke der Direktwerbung
verwendet.


Sie haben die Möglichkeit, den Widerspruch per E-Mail, Telefax oder an die zu Beginn dieser
Datenschutzerklärung aufgeführte Postadresse der Kanzlei formlos mitzuteilen.

 


7.7 Widerruf einer Einwilligung

 

Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
Der Widerruf der Einwilligung kann per E-Mail, Telefax oder an die Postadresse formlos
mitgeteilt werden. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung,
die aufgrund der Einwilligung bis zum Eingang des Widerrufs erfolgt ist, nicht berührt. NachEingang des Widerrufs wird die Datenverarbeitung, die ausschließlich auf Ihrer Einwilligung
beruhte, eingestellt.

 


7.8 Beschwerde

 

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen
Daten rechtswidrig ist, können Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
einlegen, die für den Ort Ihres Aufenthaltes oder Arbeitsplatzes oder für den Ort des
mutmaßlichen Verstoßes zuständig ist.

 


8. Stand und Aktualisierung dieser Datenschutzerklärung

 

Diese Datenschutzerklärung hat den Stand vom 25. Mai 2018. Es bleibt vorbehalten, die
Datenschutzerklärung zu gegebener Zeit zu aktualisieren, um den Datenschutz zu verbessern
und/oder an geänderte Behördenpraxis oder Rechtsprechung anzupassen.

Für weitere Informationen oder Fragen, können Sie uns gerne telefonisch oder per 
E-Mail kontaktieren. Wir freuen uns auf Sie!

 

Torsten Röding

Steuerberater

030/890959-80

Kanzlei@Roeding.info

 

Herr Sonntag

Steuerfachangestellter

030/890959-87

Sonntag.Kanzlei@Roeding.info

 

Frau Karakus
Steuerfachangestellte

030/890959-83

Karakus.Kanzlei@Roeding.info

 

Herr Starke

Steuerfachangestellter

030/890959-85

Starke.Kanzlei@Roeding.info

Druckversion | Sitemap
© Steuerberater Röding

Anrufen

E-Mail